Bei verbilligten Leistungen kein Ansatz der Kosten
Die Rechtsprechung des EuGH gewinnt deutlich Einfluss auf das Umsatzsteuerrecht der Gemeinschaftsstaaten: Fast könnte man meinen, dass in 10 bis 15 Jahren bis alle Artikel der 6. EG-Richtlinie beim EuGH durchgepaukt sein werden ein neues Umsatzsteuerrecht existieren könnte. Dies gilt zum Teil auch für Deutschland.
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