Begriffsverwirrung Reisevorleistungen sind keine durchlaufenden Posten
Selbst von Juristen und Steuerberatern wird immer wieder behauptet, Reisevorleistungen in der Touristik seien durchlaufende Posten und müssten daher sowohl ertragsteuerlich als auch umsatzsteuerlich gesondert beurteilt werden. Möglicherweise geht diese Begriffsverwirrung darauf zurück, dass nach Reisebüros und Reiseveranstaltern (richtigerweise nach Reisevermittlungs- und veranstaltungsleistungen) zu differenzieren ist und in der Praxis
Reisebüros (zum Beispiel mit Gruppenreisen) auch Veranstaltungsleistungen produzieren sowie
Reiseveranstalter (zum Beispiel mit Linienverkehr) auch Vermittlungsleistungen abwickeln.
Seiten 10 - 13
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.04.2005.010