B2B-Hotelvermittlung: Das BMF lenkt ein!
Über die erheblichen Friktionen bei der Umsatzbesteuerung von im Firmenkundengeschäft erhobenen Vermittlungsentgelten für Hotelübernachtungen hatten wir bereits ausführlich berichtet (Beitrag in SRTour 12/2009 S. 7, 8 ff.). Zu den Grundsätzen der neuen Leistungsortbestimmung durch das sog. VAT Package 2010 hat der deutsche Fiskus nunmehr anerkannt, dass sich der Leistungsort bei der B2B-Vermittlung von (kurzfristigen!) Beherbergungsleistungen in Hotels, Gaststätten, Pensionen etc. nach dem Grundprinzip des § 3a Abs. 2 UStG richtet.
Seiten 10 - 15
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.08.2010.010