Ansparrücklage Gestaltungsmöglichkeiten nutzen
Die Ansparrücklage nach § 7g EStG ist Gegenstand zweier Finanzgerichtsurteile. Beide befassen sich mit Steuer mindernden Gestaltungsmöglichkeiten, die erfreulicherweise gegen die Rechtsauffassung der Finanzverwaltung entschieden worden sind.
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