SRTour Steuer- und RechtsBrief Touristik

Abschreibung immaterieller Wirtschaftsgüter – Neue Software in fünf Jahren abschreiben

Aufwendungen zur Einführung neuer betriebswirtschaftlicher Software-Systeme können als immaterielle Wirtschaftsgüter linear in fünf Jahren abgeschrieben werden.

Seiten 13 - 14

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.12.2005.013