Abschreibung immaterieller Wirtschaftsgüter Neue Software in fünf Jahren abschreiben
Aufwendungen zur Einführung neuer betriebswirtschaftlicher Software-Systeme können als immaterielle Wirtschaftsgüter linear in fünf Jahren abgeschrieben werden.
Seiten 13 - 14
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.12.2005.013