Dass die Abgrenzung und Zuordnung von grundstücksbezogenen Leistungen und die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Leistungen dieser Art die Rechtsprechung noch lange beschäftigen würde, wurde schon vor Jahren prognostiziert, seinerzeit am Beispiel der Vermietung von Bootsliegeplätzen (vgl. Henkel, SRTour 7/2014 S. 17 ff.) und später ergänzt mit dem Beispiel der Parkplatzgestellung für Hotelgäste (vgl. ders., SRTour 9/2016 S. 9 ff.). Inzwischen hat der BFH die Diskussion mit einem Urteil zu der Berechtigung, Golf zu spielen, fortgesetzt, so dass Veranlassung besteht, die derzeit gültige Rechtslage zusammenfassend und mit den einzelnen Schwerpunkten darzustellen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2017.10.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-10-10 |
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