In einem bis zum BFH gelangten Fall hatte ein Musikverein die Kosten seiner Vereinsmitglieder für eine Fernreise mit touristischen Reiseabschnitten übernommen. Die vom Finanzamt vorgenommene Aberkennung der Gemeinnützigkeit hatte auch nach der Entscheidung des Finanzgerichts Bestand; der BFH hat mit Beschluss vom 12.6.2012 die Zulassung der Revision abgelehnt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2012.09.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-09-18 |
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