Seit langen Jahren sind wir als (echte) Agentur in Deutschland etabliert und gewohnt, dass Reiseveranstalter die uns zustehenden Provisionszahlungen in ihren Abrechnungen offen ausweisen. Handelt es sich um einen in Deutschland ansässigen Reiseveranstalter, kommt zur Nettoprovision noch die Umsatzsteuer hinzu. Unlängst haben wir von einem Veranstalter statt einer Provisions- eine „Rabatt-Abrechnung“ erhalten, ist diese zulässig?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2009.10.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-10-20 |
Seiten 16 - 17
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: