Wir sind ein veranstaltendes Reisebüro für Reisen auf die Balearen und die Kanarischen Inseln. Nun liegt uns eine Honorarrechnung eines Steuerberaters für umfangreiche Beratung im Hinblick auf Margenbesteuerung vor. Wie ist die Vorsteuer aus dieser Rechnung korrekt zu behandeln? Ist diese im Verhältnis unserer Umsätze aus steuerpflichtigen Balearen- und steuerfreien Kanarenreisen aufzuteilen? Steht uns aus dieser Rechnung gem. § 15 Abs. 4 UStG die Vorsteuer dementsprechend nur anteilig zu?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2010.07.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-07-20 |
Seiten 8 - 9
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