Gut versteckt im „Gesetz zur Einführung des elektronischen Handelsregisters und des Unternehmensregisters“ hat der Gesetzgeber die Pflichtangaben in geschäftlichen E-Mails konkretisiert. Die neuen Vorschriften gelten seit 1. Januar 2007. Wer noch nicht gehandelt hat, sollte sofort aktiv werden! Lesen Sie nachfolgend, was Sie tun müssen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2007.03.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-03-01 |
Seiten 19 - 20
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