Reiseveranstalter mit einem breiten Sortiment von thematisch bestimmten Reisen müssen schon aus Wettbewerbsgründen Buchungsanreize in Form von „Zugaben“ bieten. Die Palette solcher Zuwendungen reicht von Reiseführern und Zielgebietsliteratur bis zu Rucksäcken bei Wander- und Trekkingtouren, Ski-Ausrüstung bei Wintersportreisen, Fahrrädern bei Sportreisen und Bumerangs bei Australien-Rundreisen. Es stellt sich die Frage, ob der Wert der Zuwendungen zum Entgelt für die Reiseleistung zählt und damit grundsätzlich der Umsatzsteuer unterliegt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2005.04.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-04-01 |
Seiten 6 - 10
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