Der Bundestag und der Bundesrat haben am 25.3.2020 bzw. 27.3.2020 das sog. COVID‐19‐Insolvenzaussetzungsgesetz beschlossen. Demnach wird die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen, die nach dem 1.3.2020 in die Krise geraten sind, ausgesetzt. Sanierungsmaßnahmen werden privilegiert. Damit sollen Unternehmen geschützt werden, die infolge der Corona‐Epidemie in eine finanzielle Schieflage geraten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2020.04.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-04-09 |
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