Zwischen Bund und Ländern ist eine einheitliche Rechtsauffassung abgestimmt worden, wonach der Weiterverkauf von Eintrittskarten durch so genannte Ticket-Service-Agenturen umsatzsteuerlich nicht in den Anwendungsbereich der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG fällt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2005.12.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-12-01 |
Seiten 9 - 10
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