Zum 1. Juli 2006 wurden die gesetzlichen Vorgaben bei der anwaltlichen Vergütung deutlich gelockert. Sie können das Honorar im Dialog mit dem Anwalt nun frei vereinbaren – zumindest für außergerichtliche Beratungsleistungen. Verhandeln ist also erlaubt!
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2006.11.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-11-01 |
Seiten 16 - 17
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