Ausgerechnet einer westdeutschen Wirtschaftsstrafkammer blieb es – bestätigt durch den BGH – vorbehalten, ein neues Steuersparmodell für Reiseveranstalter in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft zu entdecken, das geeignet ist, das leicht ansteigende Körperschaftsteuer-Aufkommen wieder gegen Null tendieren zu lassen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2005.02.13 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-02-01 |
Seiten 15 - 17
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