Seit dem 1.1.2007 ist die Erteilung verbindlicher Auskünfte im Besteuerungsverfahren gebührenpflichtig. Die Finanzverwaltung agiert – jedenfalls dann, wenn eine Auskunft tatsächlich erteilt und nicht wie in einer Vielzahl von Fällen aus unterschiedlichen Gründen abgelehnt wird – quasi als Berater des Steuerpflichtigen und setzt in Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Bedeutung der Anfrage oder auf Zeitbasis eine Gebühr fest, und zwar ohne Umsatzsteuerausweis.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2008.09.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-08-16 |
Seiten 16 - 18
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: