Mehrere komplexe Fragen in Verbindung mit der sog. Tonnagebesteuerung nach § 5a EStG und der Tarifbegünstigung für Veräußerungsgewinne nach §§ 16, 34 EStG wurden kürzlich vom BFH entschieden, allerdings mit weiterhin offenen Fragen im konkreten Einzelfall, die im zweiten Rechtszug vom Finanzgericht Hamburg zu entscheiden sein werden. Im Zusammenhang damit steht auch die Frage, wann bei einem Schiffsneubau noch Vorbereitungshandlungen vorliegen und wann mit dem Beginn einer werbenden Tätigkeit die Annahme eines gewerblich tätigen Betriebs gerechtfertigt ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2014.11.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-11-07 |
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