Vermittlungsleistungen von Reisebüros sind umsatzsteuerbar, also im Inland der Umsatzsteuer zu unterwerfen, wenn die vermittelte Leistung im Inland bewirkt wird (§ 3a Absatz 2 Nummer 4 UStG). Sondervorschriften gelten aber bei Vermittlungsleistungen
– im Zusammenhang mit einem Grundstück (§ 3a Absatz 2 Nummer 1 UStG),
– in Verbindung mit so genannten Katalogleistungen (§ 3a Absatz 4 Nummer 10 UStG) und
– für Reiseveranstalter, soweit diese der Besteuerung nach § 25 UStG unterliegen (§ 3a Absatz 1 UStG).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2005.07.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-07-01 |
Seiten 9 - 10
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