Die Besteuerungsregeln der 6. EG-Richtlinie werden in den zehn neuen Gemeinschaftsstaaten bislang nur unvollkommen und mit vielen Ausnahmen umgesetzt. Zur gleichen Zeit werden auf EU-Ebene schon wieder grundlegende Systemänderungen diskutiert. Beispielsweise mit einem Konsultationspapier zum Ort der Dienstleistungen an nicht steuerpflichtige Personen, also zur Steuerbarkeit sonstiger Leistungen an Endverbraucher. Dazu rechnen auch die B2C-Leistungen der Tourismusindustrie.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2005.05.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-05-01 |
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