Mit Wirkung zum 1. Januar 2007 ist der allgemeine Umsatzsteuersatz von 16 auf 19 Prozent angehoben worden. Der neue Steuersatz gilt für alle Umsätze, die nach dem 31. Dezember 2006 ausgeführt werden. Höhere Steuerbelastungen ergeben sich insoweit, wie Umsätze auf der Endverbraucherstufe oder an nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmen getätigt werden. In Unternehmerketten mit vollem Vorsteuerabzug bleibt die Steuersatzerhöhung neutral.
Im Folgenden sagen wir Ihnen, welche Auswirkungen die Steuersatzerhöhung auf die Reisebranche hat. Dabei gehen wir zunächst auf die Margenbesteuerung und dann auf die Regelbesteuerung ein.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2006.09.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-09-01 |
Seiten 5 - 7
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