Die Umnutzung einer Gaststätte als Verkaufsraum für typische Einzelhandelswaren bedarf einer baurechtlichen Genehmigung. Mit einem so gem. Mitteilung vom 17.4.2020 gefassten Beschluss hat das Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag eines Gastwirts abgelehnt, der mit dem Warenverkauf auf Einnahmeausfälle infolge der Corona‐Schutzmaßnahmen reagieren wollte.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2020.05.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-05-11 |
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