Ist ein Reisender, zu dessen Gunsten ein Kundengeldabversicherungsvertrag gem. § 651k BGB abgeschlossen worden ist, auch gegen das Risiko abgesichert, dass nach einer Absage der Reise durch den Reiseveranstalter der Anspruch auf Rückzahlung des vorausbezahlten Reisepreises aufgrund der Insolvenz des Reiseveranstalters nicht mehr realisiert werden kann? Dies Frage hatte kürzlich der BGH zu klären (vgl. dazu den Vorbericht in SRTour 11/2011 S. 3).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2012.01.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-01-18 |
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