Erzielt ein Steuerpflichtiger durch die Fremdvermietung einer einzelnen Ferienwohnung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, ist die Überschusserzielungsabsicht im Falle der teilweisen Selbstnutzung oft fraglich. Mit Urteil vom 7.3.2012 (Az.: 9 K 180/09) hat das FG Niedersachsen nun entgegen einschlägiger BFH-Rechtsprechung entschieden, dass die Überschusserzielungsabsicht trotz geringfügiger Selbstnutzung dann zu unterstellen ist, wenn die jährlichen tatsächlichen Vermietungstage regelmäßig die Grenze von 75% der ortsüblichen Vermietungstage überschreiten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2012.07.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-07-09 |
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