Das BMF hat seine Entscheidung offenbar endgültig getroffen: Besteuerung der Service-Entgelte für die Vermittlung grenzüberschreitender Flugbeförderungen im Umfang des Inlandsstreckenanteils ab 1. Juli 2006. Von der Parlamentarischen Staatssekretärin im BMF wurde diese Entscheidung bestätigt – mit der Begründung, dass nach Gemeinschaftsrecht keine Alternative zu erkennen sei.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2006.02.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-02-01 |
Seiten 2 - 3
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