Dem EuGH wurde die Frage vorgelegt, ob und ggf. in welchem Umfang Surf- und Segelkurse nach der Mehrwertsteuersystemrichtlinie von der Umsatzsteuer befreit sind (FG Hamburg, Beschluss vom 14.12.2018 ‐ 6 K 187/17). Der 6. Senat des FG Hamburg verneint in seinem Beschluss eine Steuerbefreiung nach nationalem Recht, hält aber eine Berufung des Klägers auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. i, j oder h der Mehrwertsteuersystem‐RL für möglich.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2019.02.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-02-12 |
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