Die obersten Finanzbehörden der Länder einigten sich kürzlich darauf, dass in allen offenen Fällen die Umsätze von Ticket- Eigenhändlern aus dem Verkauf von Eintrittsberechtigungen für Theater, Konzerte und Museen dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Damit proklamiert die Finanzverwaltung eine die Freizeitwirtschaft angehende Steuerermäßigung. Mit dem in den UStAE neu eingefügten Satz „Dem ermäßigten Steuersatz unterliegen ebenfalls die Umsätze von Ticket-Eigenhändlern aus dem Verkauf von Eintrittsberechtigungen“ wird neben dem Veranstalter nun auch der Tickethändler steuerlich entlastet (Abschn. 12.5 Abs. 4 Satz 3 UStAE).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2011.11.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-11-11 |
Seiten 10 - 12
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