Dass die Einbeziehung des Verkaufs von Geschäftsreisen in die Margenbesteuerung – in SRTour zuvor knapp und prägnant mit B2B TOMS (Tour Operator Margin Scheme) umschrieben – in bestimmten Konstellationen der Einschaltung von Firmendiensten zu einer Verteuerung von Geschäftsreisen führen dürfte, ist uns bekannt. Schließlich sieht das System der Margenbesteuerung ja keinen Vorsteuerabzug vor. Die deutliche Verteuerung von Geschäftsreisen im Inland wird in der Informationsschrift eines internationalen Beratungsunternehmens, welches uns von unseren B2B‐Kunden zugeleitet worden ist, allerdings in einer für uns irritierenden Art und Weise beschrieben und zwar für diesen Beispielsfall: Ein Steuerberater aus Düsseldorf besucht seinen Mandanten in München. Er fliegt dazu nach München. Für den Transport von und zum Flughafen nutzt er einen Fahrdienst. Er übernachtet eine Nacht in einem Hotel. Alle Reiseelemente bucht der Berater über eine Reiseagentur. Diese reicht die einzelnen Kosten 1:1 an den Steuerberater weiter. Zusätzlich erhebt die Agentur einen Zuschlag von 10% zum Bruttoreisepreis für die Organisation der Reise. Wie die Agentur der Geschäftsreise für ihre Kunden derzeit und zukünftig abrechnen muss, ergibt sich aus der Tabelle (in €).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2019.11.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-11-11 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: