Im Zuge der Unternehmensteuerreform 2008 (Abruf-Nr. 072283) wird die Ansparabschreibung durch den Investitionsabzugsbetrag ersetzt (§ 7g Absätze 1 bis 4 Einkommensteuergesetz [EStG]). Wie immer hat auch diese Medaille zwei Seiten. Zum Teil verbessern sich die Bedingungen, zum Teil verschlechtern sie sich. Lesen Sie im folgenden Beitrag, wie und wann Sie den Investitionsabzugsbetrag für sich nutzen können.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2007.11.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-11-01 |
Seiten 14 - 19
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