Nach aktuellen Zahlen des Bundesverbands der Verbraucher (Stand 16.11.2010) waren in 2009 mehr als 7.000 Flüge in Deutschland mindestens 3 Std. verspätet oder fielen ganz aus. Zwar waren mehrere Mio. Flugpassagiere betroffen; demgegenüber liegt die Zahl der Kunden-Beschwerden aber laut Luftfahrtbundesamt nur bei 3.000 bis 4.000. Je nach Streckenlänge und Umfang der Verspätung haben Fluggäste aus der VO (EG) 261/2004 u.a. Anspruch auf Verpflegung, Beförderung, Unterkunft und Entschädigung. Der o.g. Bundesverband beklagte insoweit eine „störrische Haltung“ der Fluggesellschaften, zu Recht?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2010.12.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-12-13 |
Seiten 18 - 20
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