Zwischenzeitlich werden zwar Aufwendungen für VIP-Logen in Sportstätten, für die Gegenleistungen mit Werbecharakter erbracht werden, nach bestimmten Grundsätzen als absetzbar anerkannt (BMF-Schreiben vom 22.8.2005, Az: IV B 2 – S 2144 – 41/05). Die Fußball-WM 2006 wirft nun aber auch in anderer Weise ihre Schatten voraus, beispielsweise wenn Unternehmen Eintrittskarten für Sportveranstaltungen erwerben und Kunden, Geschäftsfreunden sowie Mitarbeitern zur Verfügung stellen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2005.10.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-10-01 |
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