Was im Pauschalreiserecht schon seit Jahrzehnten gilt, hat auch künftig für Nur-Flug-Buchungen keine Geltung: Der Reiseveranstalter hat zwar das Recht, nach bestätigter Reisebuchung den Reisepreis sofort zu verlangen und von dem Reisenden einzukassieren, jedoch nach strengen Regeln. Wer jedoch ein Flugticket bucht, wurde bis dato sofort mit dem vollen Ticketpreis belastet, auch wenn die Flüge erst viele Monate in der Zukunft stattfinden sollen. Diese Praxis wurde nun höchstrichterlich bestätigt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2016.03.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-03-09 |
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