Auf die Anfrage eines Restaurantbesitzers hatte dessen Steuerberater folgende Einschätzung der Sachlage abgegeben: Für den Fall, dass ein Trinkgeld nicht bar bezahlt, sondern über eine EC- bzw. Kreditkarte abgerechnet wird, wird der Gesamtbetrag natürlich auf einem Unternehmenskonto gutgeschrieben. Selbst wenn der Unternehmer das Trinkgeld „herausrechnet“, sei die Leistung auf dem Konto des Unternehmers bewirkt worden (gemeint ist: Hat der Unternehmer die Leistung zum üblichen Preis erhöht um das Trinkgeld erbracht). Dementsprechend soll auch das Trinkgeld der Umsatzsteuer unterliegen und der herausgerechnete, also an den Mitarbeiter ausgekehrte Teil der Lohnsteuer und Sozialversicherung. Kann das sein?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2008.11.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-11-14 |
Seiten 7 - 8
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