Im Zusammenhang mit der Steuerfreistellung der internationalen (grenzüberschreitenden) Flugbeförderung einschließlich des jeweiligen inländischen Streckenanteils nach § 26 Abs. 3 UStG ist die Frage streitig geworden, ob diese Freistellung auch für Zubringer- oder Transferflüge in Betracht kommt, die im Auftrag der zur Beförderung verpflichteten Luftverkehrsgesellschaft von fremden Luftverkehrsunternehmen durchgeführt werden. Dazu neu ergangene Rechtsprechung des Hess. FG wurde bereits von der Finanzverwaltung übernommen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2018.01.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-01-09 |
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