Die Schweiz genießt als Drittlandsstaat inmitten der europäischen Gemeinschaftsstaaten auch umsatzsteuerlich einen privilegierten Sonderstatus. Das nationale Umsatzsteuerrecht ist zwar in weiten Teilen der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSyst-RL) der EU nachgebildet, enthält aber andererseits viele Besonderheiten, die eine Abstimmung mit dem EU-Recht erschweren, so vor allem für grenzüberschreitende Leistungen. Neuerdings sollen die Einkäufe von Ferienhäusern und -wohnungen in der Schweiz von im Ausland ansässigen Reiseveranstaltern der schweizerischen Umsatzsteuer mit dem Sondersatz von 3,8% unterworfen werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2014.01.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-01-10 |
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