Service-Entgelte der Reisebüros für die Vermittlung grenzüberschreitender Flugbeförderungen sind seit 1. Juli 2006 nicht mehr umsatzsteuerfrei (§ 4 Nummer 5b Umsatzsteuergesetz [UStG]; A 53a Umsatzsteuer-Richtlinien [UStR]), sondern mit dem inländischen Streckenanteil des einzelnen Flugs umsatzsteuerpflichtig. Reisebüros und Fachverbände haben diese verschärfte Steuerpraxis der Finanzverwaltung zur Kenntnis nehmen müssen, obwohl deren Intention alles andere als überzeugend ist. Für die tägliche Praxis der Reisebüros und für rechtliche Auseinandersetzungen mit den Finanzämtern haben wir die wichtigsten Gesichtspunkte zusammengestellt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2007.03.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-03-01 |
Seiten 5 - 8
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