Nach der Sitzung der Verbände mit dem BMF sind zwar einige Modifikationen erreicht worden, nämlich Besteuerung als Entgelte für die Vermittlung an Reisende ab 1. Januar 2006, die Vereinfachungsregelung (A 53a UStR) bleibt wirksam für Consolidator, weil diese nicht für Reisende vermitteln.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2005.09.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-09-01 |
Seiten 3 - 6
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