Das am 25.10.2012 vom Deutschen Bundestag beschlossene Jahressteuergesetz 2013 (JStG) enthält als eine der wichtigsten Änderungen eine Neuregelung für landgebundene Personenbeförderungsleistungen durch ausländische Busse und Bahnen. Diese unterlagen im B2B-Geschäft bislang der sehr weiten Reverse- Charge-Regelung in Deutschland (vgl. § 13b UStG), d.h. ausländische B2B-Leistungsempfänger mussten sich in Deutschland registrieren lassen und hatten, wenn es sich hierbei wie regelmäßig um Reiseveranstalter handelte, nach § 25 Abs. 4 UStG keinen Vorsteuerabzug. Das wird ab 1.1.2013 geändert.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2012.12.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-12-11 |
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