Die lohnsteuerliche Einordnung des Restaurantscheckverfahrens ist vom Finanzgericht Düsseldorf mit rechtskräftigem Urteil vom 19.5.2010 (Az.: 15 K 1185/09-H-L) behandelt worden; im Rahmen dieses auch für Arbeitgeber der Tourismusbranche relevanten Urteils entschied das FG u.a., dass die in der LStR-Billigkeitsregelung genannten Voraussetzungen des Restaurantscheckverfahrens nicht erfüllt und damit die amtlichen Sachbezugswerte nicht anwendbar seien.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2011.08.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-08-05 |
Seiten 8 - 10
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: