„Insolvenzverwalter sagt alle Reisen ab“ – „Ermittlungen gegen Geschäftsführer wegen Insolvenz-Verschleppung“: Auch solche Schlagzeilen haben in den letzten Wochen und Monaten die Tages- und touristische Fachpresse bestimmt. Ob Glauch-Reisen, Clever-Portale mit Navelar oder GTI: Immer sind Zehntausende von Reisekunden und viele Reisevermittler betroffen. Die Provisionsforderungen der Reisemittler gegen den insolventen Reiseveranstalter sind ungesichert und nicht privilegiert. Sie fallen vielmehr als einfache Insolvenzforderung nach Abwicklung der Insolvenz regelmäßig aus; eine vom Insolvenzverwalter nach vielmonatiger Verfahrensdauer ausgezahlte Mini-Quote ist schon ein Glücksfall. Reisekunden des insolventen Veranstalters sind erheblich besser gestellt und können auf die Insolvenzabsicherung des Veranstalters zurückgreifen, aber auch dies ist kein Selbstläufer.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2013.10.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-10-11 |
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