Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Reiserücktritts- bzw. -abbruchversicherung und auch -krankenversicherung aller Anbieter definieren den Kreis der versicherten Personen und benennen die versicherten Gründe für ein Reise-Storno bzw. einen Reiseabbruch nach Reiseantritt und auch die versicherten Erkrankungsfälle. Besonders streitrelevant ist oft das Leistungsversprechen der Versicherer in Bezug auf den Tatbestand einer schweren Erkrankung, deren Eintritt unerwartet gewesen sein muss.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2014.09.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-09-08 |
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