Dass die regelmäßige Arbeitsstätte eines Piloten das Flugzeug ist, liegt auf der Hand. Streitig war bis vor kurzem, ob Fahrten zum Stammflughafen, zum Beispiel im Rahmen von Fortbildungs- und Schulungsmaßnahmen, mit erhöhten Kilometersätzen für Dienstreisen bei den Werbungskosten berücksichtigt werden konnten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2005.04.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-04-01 |
Seite 16
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