Mit Beginn des Jahres 2015 findet in Rumänien der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 9% anstelle des Regelsteuersatzes von 24% auf Übernachtungsleistungen Anwendung. Überdies kann der Steuersatz von 9% auch auf Reisepakete, die Übernachtungsleistungen neben Halbpension, Vollpension und All-inclusive beinhalten, angewandt werden. Dementsprechend ist das rumänische Umsatzsteuerrecht um eine Definition des Begriffs „Übernachtungs-Paket“ („Accomodation Package“) ergänzt worden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2015.05.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-05-11 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: