Am 13.1.2012 rammte das MS Costa Concordia die Felsenküste der kleinen toskanischen Insel Giglio. Mehr als 4.200 Menschen aus 60 Staaten kamen durch bodenlosen Leichtsinn des Kapitäns in Lebensgefahr, darunter mehr als 500 Deutsche. Das Krisenmanagement an Bord nach dem Crash war offenbar katastrophal. Den Überlebenden oder den Angehörigen der Verstorbenen stellt sich nun auch die Frage nach den rechtlichen Zusammenhängen sowie danach, welche Ansprüche sich aus einem solchen Schadensereignis ergeben. Im Vordergrund stehen seerechtliche Ansprüche gegen die Reederei und reisevertragliche Ansprüche gegen den Reiseveranstalter.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2012.02.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-02-08 |
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