Das Dauerthema „Geldwerte Vorteile in der Touristik“ bleibt aktuell. Nach wie vor ungeklärt ist,
– welche Maßnahmen zur Annahme von geldwerten Vorteilen führen und
– wie solche Vorteile – wenn sie vorliegen – zu bewerten sind.
Denn Reisebüro-Arbeitgeber und Expedienten sind nicht in der Lage, steuerpflichtige und nicht steuerpflichtige Vorgänge zu unterscheiden, geschweige denn der Höhe nach zu ermitteln. Steuerstrafrechtliche Vorhaltungen sind deshalb solange unangebracht, wie Finanzverwaltung und Arbeitgeber nicht in der Lage sind, die Arbeitnehmer über ihre Pflichten detailliert aufzuklären.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2007.04.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-04-01 |
Seiten 11 - 12
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