Für die Reisebüros in unserem Mandantenkreis haben wir vorgesehen, die bislang abgeführte Umsatzsteuer auf Provisionserlöse durch die Absetzung von Provisionsweitergaben soweit zu reduzieren, wie das nach Lage des einzelnen Falls verfahrensrechtlich möglich ist. Bei der Prüfung der Fälle treten aber auch im B2CGeschäft mit privaten Endkunden einige Fragen auf, die wir Ihnen wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung vortragen möchten. Die Problematik soll an einem Beispiel verdeutlicht werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2006.06.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-06-01 |
Seiten 8 - 9
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