Für Auslandsreisende stellt es ggf. ein erhebliches Ärgernis dar, mit der gesamten Reisegruppe samt Gepäck am Abfertigungsschalter der Fluggesellschaft zu stehen, aber nicht zur Beförderung wegen nicht ausreichender Ausweispapiere zur Einreise in das gewünschte Reiseland angenommen zu werden. Da regelmäßig erforderliche Ersatzpapiere nicht kurzfristig beschafft werden können (auch nicht bei der Bundespolizei am Flughafen), fällt die Urlaubsreise dann aus – mit erheblichem Verlust und Frust bei den Reisenden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2019.02.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-02-12 |
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