Über die mannigfachen aktuellen Schwierigkeiten bei der Erstattung von Vorsteuern im Vergütungsverfahren hatten wir unlängst berichtet (vgl. SRTour-Beitrag „Vorsteuervergütung in Deutschland - ein formalistischer Hürdenlauf“ in der Ausgabe 06/08 S. 13 ff.). Die Betriebsprüfungsdienste sowie das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), das über Vergütungsanträge auslandsansässiger Unternehmen entscheidet, scheinen in jüngster Zeit ihren Fokus auf die Telefax- und „c/o“-Rechnungsfälle zu richten. Nachfolgend wird dargestellt, wo Sie mit teils erheblichen Risiken und einer Rechtsanwendung zu rechnen haben, die das gebotene steuerrechtliche Augenmaß als Ausfluss des Legalitäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzips vermissen lässt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2008.09.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-08-16 |
Seiten 10 - 13
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: