Nach einer Ende Juni an Polen gerichteten formellen Aufforderung seitens der EU-Kommission, die Umsatzbesteuerung beim grenzüberschreitenden Buspersonenverkehr an die allgemeingültigen Regeln der Mehrwertsteuersystemrichtlinie anzupassen, ist nunmehr ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet worden. Das laufende Verfahren ist für alle deutschen Busunternehmer und alle anderen, nicht in Polen registrierten Buspersonenbeförderungsdienstleister von Interesse und sollte intensiv beobachtet werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2008.10.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-10-15 |
Seiten 11 - 12
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