Die Kosten für die Ausbildung zum Verkehrspiloten sind nur bei Vorliegen eines Dienstverhältnisses steuerlich als Werbungskosten abziehbar, entschied kürzlich das FG Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 17.12.2008 (Az.: 8 K 6331/06 B). Grundsätzlich ist es zwar möglich, Kosten der Ausbildung, die vor Aufnahme einer Tätigkeit entstehen und der späteren Berufstätigkeit dienen sollen, steuerlich zu berücksichtigen. Dies gilt nach § 12 Nr. 5 EStG aber nicht bei Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung und für ein Erststudium, es sei denn, diese Ausbildung findet im Rahmen eines Dienstverhältnisses statt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2009.06.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-06-22 |
Seiten 9 - 11
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