Seit dem 1.1.2007 besteht die gesetzliche Möglichkeit, Sachzuwendungen, die Unternehmen der Tourismusindustrie ihren Kunden und/oder Mitarbeitern gewähren, pauschal mit 30% Lohnsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und pauschaler Kirchensteuer) zu versteuern. Für den Empfänger dieser Zuwendung hat die Pauschalierung abgeltende Wirkung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2009.04.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-04-20 |
Seiten 9 - 10
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